Ihre Anwälte für Firmengründungen in Spanien

Unser Team ist für Sie da!

Sie möchten eine Gesellschaft in Spanien gründen?

Spanien verfügt nicht nur über mehr als 47 Millionen Einwohnern, kann sich darüber freuen, die zweithäufigste Muttersprache der Welt zu haben (insgesamt ist Spanisch weltweit die am vierthäufigsten gesprochene Sprache überhaupt), und zählt zu den 15 größten Volkswirtschaften der Welt.

Das gute Klima, die viel geschätzte Lebensqualität, die Zugehörigkeit zur Europäischen Union, und hervorragende Verkehrsverbindungen in die ganze Welt, insbesondere aber zu den restlichen europäischen Ländern, machen aus Spanien einen überaus interessanten Ort für Investitionen jeder Art, ganz gleich ob als Absatzmarkt oder Produktionsstandort.

Wir beraten Einzelunternehmer und Gesellschaften bei ihrem Start in Spanien, und begleiten diese kontinuierlich in ihrer Entwicklung.

Wenn Sie sich in Spanien als „Autónomo“ selbständig machen möchten, oder darüber nachdenken ein Unternehmen zu gründen, können wir Sie bezüglich der unterschiedlichen Gesellschaftformen, ihrer Vor- und Nachteile, sowie der Voraussetzungen und Konsequenzen beraten.

Sind Sie bereits in Deutschland, Österreich oder der Schweiz unternehmerisch tätig, können wir Sie bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten einer Ausweitung Ihrer Tätigkeit nach Spanien orientieren.

Wir beraten Sie bei der Rechtswahl, zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der einschlägigen Gestaltungsmöglichkeiten auf, und unterstützen Sie auch nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei der Bewältigung sämtlicher Herausforderungen.

Während der Gründungsphase können wir Sie unterstützen bei:

  • Erhalt einer Zertifizierungsbescheinigung bezüglich des Namens der zukünftigen Gesellschaft (um den Namen des Unternehmens zum Zwecke der Gründung reservieren zu können)

  • Hilfe und Begleitung bei der Eröffnung des Firmenkontos (Vermittlung von Kontakten zu deutsch- und oder englischsprachigen Bankberatern, Aushandeln der Konditionen)

  • Abfassung des Gesellschaftervertrages (wir bieten dabei von der Anpassung allgemein geläufiger Entwürfe bis hin zur individuellen Erstellung spezifischer Klauseln und ganzer Verträge eine an den Wünschen und Bedürfnissen der Mandanten orientierte Leistung an)

  • Beantragung und Erhalt von Steuernummern (sowohl für juristische Personen wie auch für die Gesellschafter, Geschäftsführer und Angestellte)

  • Anmeldung beim spanischen Finanzamt

  • Vorlage bei und Kommunikation mit dem Handelsregister

  • etc.

Nach der Gründung können wir für Sie entweder direkt, oder mittels der mit uns zusammenarbeitenden Buchhalter, folgende Aufgaben wahrnehmen:

  • Lohnbuchhaltung
  • Anmeldung und Abmeldung bei der spanischen Sozialversicherung (Seguridad Social)
  • Buchhaltung
  • Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen
  • etc.